Betrugswarnung


VORSICHT bei Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“
Seit dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ist seither in aller Munde. Dies haben sich nunmehr auch Personen zu Nutze gemacht, die mit unlauteren Methoden versuchen, Betriebe in eine Vertragsfalle zu locken.

Kürzlich wurde die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main über ein Fax informiert, welches ein Mitgliedsbetrieb von der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ in Oranienburg erhielt. Das Fax welches mit „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSVGO betitelt ist, fordert die Betriebe auf, das übersendete Formular auszufüllen und unterschrieben zurück zu senden, um so ihrer gesetzlichen Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen. Die Betriebe sollen ihre Daten „ergänzen oder korrigieren“ und das Formular binnen einer genannten Frist per Fax unterschrieben zurück senden. Die gesamte Aufmachung des Formulars erweckt dabei einen offiziellen Eindruck, so dass die Betriebe davon ausgehen könnten, sie seien verpflichtet, das Formular auszufüllen. Erst aus dem Kleingedruckten geht hervor, dass es sich tatsächlich um ein kostenpflichtiges Angebot für ein sog. „Leistungspaket Basisdatenschutz“ handelt. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars kommt es zum Abschluss eines dreijährigen Vertrages mit einem jährlichen Entgelt von 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main rät daher dringend davon ab, auf das Schreiben zu reagieren. Trotz des offiziellen Eindrucks des Schreibens handelt sich bei der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ weder um eine Behörde, noch besteht für die Betriebe die Verpflichtung, das Formular mit den geforderten Angaben zurückzusenden. Sofern Mitgliedsbetriebe das Formular bereits unterschrieben zurück gesendet haben, können sie sich zur Beratung an unsere Rechtsabteilung recht@hwk-rhein-main.de wenden.


Zur Ansicht des in Umlauf befindlichen Betrugs-Fax