Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt. Dieser sieht u. a. vor, vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken. In der FAQ-Liste finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze. Für Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Fragen und Antworten der Bundesregierung
Stand: 25. Juni 2020
Merkblatt des ZDH zur Umsatzsteuersenkung
Stand 25. Juni 2020
Weitere Informationen
Stand: 25. Juni 2020
Merkblatt des ZDH zur Umsatzsteuersenkung
Stand 25. Juni 2020
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Fax +49 69 97172-5147
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